Das Hauptanliegen der 1990 gegründeten IG Flughafen Zürich ist die Erhaltung und Förderung des Flughafens Zürich als leistungsfähige Basis des schweizerischen, europäischen und interkontinentalen Luftverkehrs.
Die IG Flughafen Zürich wurde 1990 auf Initiative von Hans Wiederkehr (alt Kantonsrat ZH und pensionierter Flugkapitän der Swissair) gegründet, und verzeichnete zu Beginn 872 Mitglieder. Sie beteiligte sich seither an zahlreichen Volksabstimmungen vorwiegend mit eigenen Kampagnen - stets erfolgreich. Der Mitgliederhöchstbestand vor den Ereignissen am 11. September 2001 in den USA und vor der Liquidation der Swissair betrug rund 2400 Personen. Danach fiel die Mitgliederzahl auf knapp unter 2000 zurück. Gezielte Massnahmen und verstärkte Öffentlichkeitsarbeit lassen seither die Mitgliederzahl kontinuierlich steigen, auf den aktuellen Rekordwert von über 8000 Personen und rund 100 Unternehmen.
Am 25. September 2014 wird die Volksinitiative «Pistenveränderungen vors Volk!» lanciert mit dem Präsidenten der IG Flughafen Zürich als Erstunterzeichner. Der gemeinsame Vorstoss von nahestehenden Verbänden und Organisationen verlangt, dass Entscheide über Veränderungen in jedem Fall via Referendum zur Volksabstimmung gebracht werden können – unabhängig davon, ob sie vom Kantonsrat angenommen oder abgelehnt werden.
Am 6. März 2015 wird sie mit gegen 10’000 Unterschriften (erforderlich wären 6’000 Unterschriften) eingereicht - einen Monat vor Ablauf der Sammelfrist!
Der Regierungsrat des Kantons Zürich empfiehlt, der Initiative zuzustimmen. Am 5. September 2016 befürwortet der Zürcher Kantonsrat die Initiative mit einer klaren Mehrheit von 123 zu 48 Stimmen. Volksinitiativen werden selten von Regierung und Parlament unterstützt. Umso mehr freuen sich die Initianten über die Annahme der vorgeschlagenen Änderung des Flughafengesetzes.
Eine aufwändige Abstimmungskampagne gegen zwei gefährliche und unsinnige Vorlagen. Wir nutzten Synergien und arbeiteten eng mit Pro Flughafen und dem Komitee Weltoffenes Zürich zusammen. Erstmals kamen auch Social Media (namentlich Facebook, Twitter, Youtube) zum gezielten Einsatz. Die IG Flughafen Zürich trat insbesondere in der Vorkampagne äusserst prominent auf. Wir setzten dazu statutenkonform und wie von der Generalversammlung im Jahr 2010 beschlossen den Grossteil unseres Vereinsvermögens ein. Das Ziel, zwei klare «Nein» des Zürcher Stimmvolks, wurde deutlich erreicht.
Der grösste, längste und teuerste Abstimmungskampf in der Geschichte der IG Flughafen Zürich trug wesentlich dazu bei, dass das Zürcher Stimmvolk die Plafonierungsinitiative im November 2007 mit einer Zweidrittelmehrheit ablehnte.
Höchst erfolgreicher Auftritt am Terrassenfest 2006, es wurden zahlreiche Neumitglieder gewonnen.
Herbert Höck ist seit Januar 2008 Präsident der IG Flughafen Zürich. Er ist für Strategiebelange und Projektarbeit innerhalb der IG Flughafen Zürich zuständig. Der promovierte Betriebswirtschafter lebt mit seiner Familie in Bülach. Hauptberuflich ist er als Verwaltungsrat und Strategieberater tätig.
Oliver Bertschinger ist als Vizepräsident seit 2007 für die Öffentlichkeitsarbeit der IG Flughafen Zürich zuständig.
Der erfahrene Kommunikationsfachmann (M. Sc.) betreibt Mitgliedergewinnung und -bindung und akquiriert neue Angebote für Mitglieder der IG Flughafen Zürich. Er repräsentiert die IG Flughafen Zürich gegenüber Medien und Partnern.
Reto Donatz ist seit Januar 2008 Kassier der IG Flughafen Zürich und kümmert sich um die Mitgliederadressen. Der gelernte Hotelier lebt seit zwanzig Jahren in Opfikon und ist Mitinhaber einer KMU Immobilienverwaltungsfirma mit Sitz am linken Zürichseeufer.
Dr. oec. Peter Wild, Flugkapitän und Instruktor bei SWISS auf der Bombardier, wurde von der Generalversammlung 2012 in den Vorstand gewählt. Er ist Mitglied der nationalen Verkehrskommission der FDP, Präsident der Kommission für Bildung, Forschung und Innovation der AeroSuisse und Lehrbeauftragter für Luftfahrt der ETH Zürich.
Anita Rosa wurde anlässlich der Generalversammlung 2023 als neues Vorstandsmitglied gewählt. Sie ist verantwortlich für die Mitgliederführungen, inklusive deren Buchungen, Veröffentlichungen und Durchführungen.
Udo Fischer ist 2025 in den Vorstand der IG Flughafen Zürich gewählt worden. Er war 20 Jahre für den Präsidenten der Flughafen Zürich AG tätig und machte sich 2024 an der Schnittstelle von Politik und Wirtschaft selbständig. Udo wohnt mit seiner Familie im Zürcher Wehntal. Abgeschlossen hat er als Ökonom (2002) und Wirtschaftsingenieur (1999).
Mark Derungs wurde an der 34. Generalversammlung am 12. März 2025 in den Vorstand gewählt. Der begeisterte Planespotter und Gymnasiast sieht seine Zukunft ebenfalls am Flughafen Zürich. Zusammen mit seiner Familie wohnt er im Zürcher Limmattal. Bei der IGFZ engagiert er sich insbesondere für neue IT-Lösungen und den Nachwuchs.
Art. 1
Die Interessengemeinschaft Flughafen Zürich (IG Flughafen-Zürich) ist ein Verein nach den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Er verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.
Art. 2
Der Sitz des Vereins ist in 8060 Zürich-Flughafen.
Art. 3
Der Verein bezweckt:
die Stellung des Flughafens Zürich, für alle Sparten des Luftverkehrs, als leistungsfähige Basis des schweizerischen, europäischen und interkontinentalen Luftverkehrs zu stärken.
Den Interkontinentalflughafen Zürich in seiner wirtschaftlichen Bedeutung zu schützen und zu fördern.
Das am Flughafen vorhandene bzw. induzierte Angebot an Arbeitsplätzen zu erhalten und weiter zu fördern.
Art. 4
Mitglieder können natürliche sowie juristische Personen sein.
Art. 5
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bezahlung des Jahresbeitrages; sie erlischt durch Austritt. Ein Austritt kann nur auf Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss bis spätestens Ende September schriftlich beim Präsidenten erklärt werden.
Art. 6
Mitglieder, deren Verhalten der Verfolgung des Vereinszweckes abträglich ist, können ausgeschlossen werden. Dazu bedarf es einer Vorstandsmehrheit von zwei Dritteln. Der Entscheid des Vorstandes ist endgültig.
Art. 7
Das Vereinsvermögen wird durch Mitglieder- und freiwillige Beiträge, durch Spenden von Dritten und allfällige Sammlungen gebildet. Das Vereinsvermögen kann nur für die Zwecke des Vereins eingesetzt werden.
Art. 8
Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt für natürliche Personen Fr. 25.-, für in Partnerschaft lebende Erwachsene im gleichen Haushalt 30.-, für Familien Fr. 35.-, für juristische Personen Fr. 105.–. Als «Familien» gelten erziehungsberechtigte Erwachsene und deren Kinder bis 18 Jahre, welche im gleichen Haushalt leben.
Der Vorstand kann mit anderen Vereinen, welche ein ähnliches Ziel wie das der IG Flughafen Zürich verfolgen, Kooperationen eingehen und in solchen Fällen spezielle Mitgliederbeiträge für die Mitglieder des Kooperations-Vereins aushandeln.
Art. 9
Für allfällige Schulden des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die nach Auflösung des Vereins verbleibenden Mittel sind einer Institution mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung zu verwenden, Eine Verteilung unter die Mitglieder ist ausgeschlossen.
Art. 10
Die Organe der IG Flughafen sind:
Die Vereinsversammlung
Der Vorstand
Die Kontrollstelle
Art. 11
Die Vereinsversammlung besteht aus sämtlichen Mitgliedern. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Mitglieder werden durch ein Mitglied ihres Unternehmens vertreten. Es hat eine Stimme.
Art. 12
Die Einberufung der Generalversammlung erfolgt schriftlich unter Angabe der Traktanden mindestens 20 Tage im Voraus. Sie findet jährlich einmal statt. Ausserordentliche Vereinsversammlungen können vom Vorstand beschlossen werden. Wünschen das 5 Prozent der Mitglieder, so hat der Vorstand eine ausserordentliche Vereinsversammlung einzuberufen.
Art. 13
Die Vereinsversammlung fällt Beschlüsse über folgende Traktanden:
Statutenänderungen,
Abnahme der Jahresrechnung und des Jahresberichtes des Vorstandes,
Dechargeerteilung an den Vorstand,
Wahl des Vorstandes und der 2 Rechnungsrevisoren,
Auflösung und Liquidation des Vereins,
Beschlussfassung über vom Vorstand vorgelegte Traktanden.
Art. 14
Der Vereinsvorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern.
Art. 15
Der Vorstand konstituiert sich selbst. Er bestimmt die zur Vertretung des Vereins nach aussen befugten Personen und ihre Unterschrift.
Art. 16
Der Präsident, bei Abwesenheit der Vizepräsident, lädt zu den Sitzungen des Vorstandes ein. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr. Der Präsident stimmt mit und hat bei Stimmengleichheit Stichentscheid.
Art. 17
Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte. Er beschliesst die zur Erfüllung des Vereinszweckes durchzuführenden Aktivitäten. Er hat die Kompetenz, über alle Materien Beschluss zu fassen, die nicht der Vereinsversammlung vorbehalten sind.
Art. 18
Die Kontrollstelle besteht aus 2 Revisoren, die nicht Vereinsmitglieder sein müssen.
Art. 19
Die Kontrollstelle prüft die Jahresrechnung und erstattet der Vereinsversammlung darüber Bericht.
Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 21. Februar 1991 genehmigt worden. Ergänzungen bzw. Anpassungen erfolgten anlässlich der Generalversammlungen vom 21. Januar 1999, 25. Januar 2001, 25. Januar 2006, 23. Januar 2012, 29. Januar 2013 und 27. Januar 2016.